Allgemeine Geschäftsbedingungen von FIL - Fit ins Leben e.U.

Vermittlung von Werk–und Dienstleistungsverträgen an Befugte unter Ausschluss der Übernahme von Aufträgen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung für den Fitness-, Sport- und Freizeitbereich

Geltungsbereich

  1. Die FIL – Fit ins Leben e.U. , mit Sitz in 8561 Söding-Sankt Johann, Packerstrasse 183, Österreich, in der Folge FIL – Fit ins Leben e.U. genannt, betreibt das Gewerbe der Vermittlung von Werk–und Dienstleistungsverträgen an Befugte unter Ausschluss der Übernahme von Aufträgen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung für den Fitness-, Sport- und Freizeitbereich und erbringt für ihre Kunden Vermittlungsleistungen.
  2. FIL – Fit ins Leben e.U. betreibt seine Vermittlungstätigkeit durch die ihm zur Verfügung stehenden Eigenleistungen, Firmenkontakten und Mittel, sowie durch Einholung diverser Kostenvoranschläge, etc.. Der Auftrag des Kunden kann nur durch einen eindeutig geschriebenen Auftrag schriftlich oder elektronisch erfolgen.
  3. FIL – Fit ins Leben e.U. Kunden sind natürliche oder juristische Personen, die mit FIL – Fit ins Leben e.U. einen schriftlichen Vermittlungsvertrag oder Auftrag abgeschlossen haben.
  4. Der Leistungsumfang der angebotenen Dienstleistungen sowie die Höhe der entsprechenden Entgelte und Provisionen ergeben sich jeweils aus den abgeschlossenen Verträgen.

 

Zustandekommen des Auftrages

Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber (Kunden) und FIL – Fit ins Leben e.U. kommt zustande, sobald der Kunde FIL – Fit ins Leben e.U. zu Vermittlungsleistungen beauftragt und FIL – Fit ins Leben e.U. eine darauf gerichtete Tätigkeit entfaltet hat, bzw. wenn seitens des Kunden ein Vermittlungsvertrag oder Auftrag mit FIL – Fit ins Leben e.U. erfolgt, oder wenn ein Kunde einen Vermittlungsvertrag oder Auftrag erteilt und dieser von FIL – Fit ins Leben e.U. schriftlich bestätigt wird. Wenn FIL – Fit ins Leben e.U. eine oder mehrere geeignete Personen, Unternehmen oder Aufträge benennt, kommt der Vermittlungsauftrag ebenso zustande. FIL – Fit ins Leben e.U. behält sich vor, Vermittlungsverträge oder Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Datenaufnahme

  1. Das Erstgespräch ist kostenlos und ermöglicht dem Kunden die Leistungen von FIL – Fit ins Leben e.U. zu erfahren.
  2. Kunden wird der Zugriff auf die Originaldaten (Kostenvoranschläge, Auftragsvermittlungen, etc.) nicht ermöglicht.
  3. Verarbeitung und Speicherung von Daten: FIL – Fit ins Leben e.U. verarbeitet und speichert personenbezogene und sonstige Informationen, die der Kunde FIL – Fit ins Leben e.U. zur Verfügung stellt. Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung anlässlich unserer Geschäftsvereinbarung ist uns ein wichtiges Anliegen. Ihre Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geschützt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Für alle sich nachfolgend mit allgemeinen Geschäftsbedingungen abgedeckten Verträgen ergebenden Streitigkeiten ist ausschließlich das sachlich zuständige Bezirksgericht Voitsberg zuständig. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber im Zeitpunkt der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens keinen allgemeinen Gerichtsstand in Österreich hat. FIL – Fit ins Leben e.U. ist jedoch berechtigt, jedes gesetzlich zuständige Gericht anzurufen. Es gilt österreichisches Recht.
  2. Sollte einer dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. In diesem Fall werden sich die Vertragspartner unverzüglich bemühen, den mit der unwirksamen Bestimmung erstrebten wirtschaftlichen Erfolg auf andere, rechtlich zulässige Weise zu erreichen.

Geheimhaltungsverpflichtung

  1. Die Kunden verpflichten sich, alle Daten und Informationen vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung bleibt über die Beendigung des Vertrages, sowie über der Geschäftsverbindung hinaus, aufrecht.
  2. Der Unternehmer verpflichtet sich zur Einhaltung aller datenschutzrechtlichen und personenschutzrechtlichen Bestimmungen und hat FIL – Fit ins Leben e.U. schad- und klaglos zu halten, sollten Ansprüche wegen Rechtsverstößen des Unternehmers zu FIL – Fit ins Leben e.U. geltend gemacht werden.

Gewährleistung, Schadenersatz und Haftung

  1. FIL – Fit ins Leben e.U. gewährleistet einen dem üblichen, aktuellen und technischen Standards und der österreichischen ÖNORM.
  2. FIL – Fit ins Leben e.U. haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ersatz des entgangenen Gewinns durch FIL – Fit ins Leben e.U. wird in jedem Fall ausgeschlossen.
  3. Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

Provisionsanspruch, Zahlung Verzug

  1. Kommt es aufgrund der Vermittlungstätigkeit FIL – Fit ins Leben e.U. zu einem Vertragsschluss (egal in welcher Form auch immer), erwächst FIL – Fit ins Leben e.U. ein Provisionsanspruch. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Kunde nach Vertragsabschluss zurücktritt oder diesen nicht mehr ausführen will oder jemand anderen, als der FIL – Fit ins Leben e.U. , den Auftrag vergibt.
  1. Der Provisionsanspruch, Honorarnote und Km–Geld entsteht unabhängig von der Tatsache, ob der Kunde den Auftrag nach Vertragsschluss ausführt oder nicht bzw. ob der Kunde den Auftrag an ein anderes Unternehmen vergibt.
  1. Der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages genügt zur Entstehung der Provisionsverpflichtung, auch wenn ein Vertragsabschluss erst später ohne Mitwirkung von FIL – Fit ins Leben e.U. zustande kommt. Die Aufhebung eines einmal abgeschlossenen Vertrages berührt den Provisionsanspruch nicht.
  1. Aufgrund der Vermittlungstätigkeit von FIL – Fit ins Leben e.U. bzw. deren Unternehmenspartnern erwächst FIL – Fit ins Leben e.U. ein Provisionsanspruch.
  1. Die Provision bzw. das Entgelt von FIL – Fit ins Leben e.U. wird fällig mit Abschluss des Vertrages (egal in welcher Form auch immer) zwischen dem Auftraggeber oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen. Sie ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum. Nach Ablauf dieses Zeitraums gerät der Auftraggeber in Verzug. Während des Verzuges ist die Forderung mit 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank gem. § 352 UGB zu verzinsen. Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechenden Mahnungen verpflichtet sich der Auftraggeber bei verschuldetem Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mahnung in Höhe von pauschal € 40,00 soweit dies im angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung steht. FIL – Fit ins Leben e.U. behält sich die Geltendmachung weiterer Ansprüche aus dem Rechtsgrund des Verzuges vor.
  1. Die Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig restgestellten Gegenansprüchen ist ebenso wie ein Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen.

Schriftform

Abänderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform und der schriftlichen Bestätigung von der FIL – Fit ins Leben e.U. , dies gilt auch für ein Abgehen für diese Erfordernisse. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen bzw. sind ungültig, sofern diese nicht schriftlich bestätigt sind.

Richtlinien

FIL – Fit ins Leben e.U. übernimmt keine Haftung für in der Zwischenzeit geänderten Richtlinien der Behörden. Diese sind von Partnern der FIL – Fit ins Leben e.U. in weiterer Folge selbst zu aktualisieren.

Allgemeines

Wenn einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Bedingungen unwirksam sind berührt das die Geltung der übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen sowie des Vertragsabschlusses nicht.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung, Leistungserbringung und Zahlung ist Söding. Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist das zuständige Gericht in Graz zuständig.

Anzunehmendes Recht

Alle von und eingegangenen Vertragsverhältnisse underliegen österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, es sei denn, es wird ausdrücklich anderes vereinbart.